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Elternmitarbeit

Informationen zur Elternmitarbeit in der Grundschule Amönau

 

"Es geht nur gemeinsam!"

 

 

Die Mitbestimmung der Eltern in der Schule ist im hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt. Dies geschieht überlicherweise über die verschiedenen Elternvertretungen in der Form des Klassenelternbeirates sowie des Schulelternbeirats. Daneben können die Eltern über das Gremium der Schulkonferenz Ihre Mitbestimmung ausüben.

 

Die Rechte der Eltern sind im Einzelnen im Schulgesetz beschrieben. Sie reichen von Vorschlagsrechten über Informations- und Anhörungsrechte bis zu Mitbestimmungsrechten.

 

Wichtig ist uns, dass alle Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Schulgemeinde

- auch ohne im Elternbeirat oder der Schulkonferenz zu sein -

uns bei Problemen oder Fragen jederzeit ansprechen können. 

 

 

Klassenelternbeirat

Der/die Klassenelternbeirat/-beirätin sowie dessen/deren Vertreter/-in wird von den Eltern der jeweiligen Klasse für zwei Jahre gewählt. Die Wahl findet überlicherweise am ersten Elternabend im neuen Schuljahr statt.

 

Wahl des Klassenelternbeirats

Zum ersten Elternabend in Klasse 1 mit Wahl des Elternbeirates lädt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein. Für die weiteren Elternabende erfolgt die Einladung durch die/den „amtierende/n“ Klassenelternbeirätin/beirat. Die schriftliche Einladung zur Wahl sollte mindestens 10 Tage vor dem Wahltermin den Eltern zugegangen sein.

 

Für die Wahl ist ein Wahlvorstand zu bilden, der aus einer Wahlleiterin bzw. einem Wahlleiter, einer Schriftführerin oder einem Schriftfürher sowie evtl. einer Beisitzerin/einem Beisitzer besteht. Die Wahlleiterin/der Wahlleiter notiert die Wahlvorschläge ggfs. an der Tafel. Die Wahl der/des Klassenelternbeirätin/beirates sowie der/des Stellvertreterin/Stellvertreters erfolgt in jeweils getrennten und geheimen Wahlen.

 

Das Ergebnis der Wahl ist in einer Wahlniederschrift festzuhalten und wird vom gewählten Elternbeirat aufbewahrt.

 

Aufgaben des Klassenelternbeirates

Die wesentlichen Aufgaben des Klassenelternbeirates sind:

  • Ansprechpartner für die Eltern und Lehrer/innen in allen die Klasse betreffenden Angelegenheiten
  • Vertretung der Belange der Klasse im Schulelternbeirat
  • Durchführung der Elternabende

  

Der Elternabend

Die/der Klassenelternbeirätin/beirat lädt in Abstimmung mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer je nach Bedarf zum Elternabend ein, jedoch mindestens einmal im Schulhalbjahr. Die Einladung sollte rechtzeitig vor dem Elternabend den Eltern unter

Angabe des Termins, Ortes und der Tagesordnung zugehen. Üblicherweise wird die Einladung über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer an die Eltern verteilt.

 

Themen eines Elternabends können sein*:

-      Informationen durch die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer

-      Klassenfeste/Weihnachtsfeiern

-      Elternstammtisch

-      Klassenkasse

-      Bericht aus der Schulelternbeiratssitzung

 

Auf dem Elternabend sollte eine Anwesenheitsliste geführt werden, um auch Eltern informieren zu können, die nicht am Elternabend teilnehmen konnten. Daneben ist es sinnvoll ein Kurzprotokoll der Sitzung zu erstellen und an alle Eltern zu verteilen.

 

 

Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den gewählten Klassenelternbeiräten zusammen und wählt alle zwei Jahre in geheimer Wahl einen Vorstand. Nur die Klassenelternbeiräte können in den Vorstand gewählt werden, der aus der Vorsitzenden/dem Vorsitzendem und der Stellvertreterin/dem Stellvertreter besteht.

Die stellvertretenden Klassenelternbeiräte vertreten den Klassenelternbeirat bei Sitzungen des Schulelternbeirates. In der Grundschule Amönau werden auch die Vertreter/innen der Klassenelternbeiräte zu den Sitzungen des Schulelternbeirats eingeladen.

 

Die/der Schulelternbeiratsvorsitzende hat analog dem Klassenelternbeirat folgende Aufgaben:

  • Ansprechpartner für Schulleitung, Lehrkräfte und Eltern
  • Durchführung der Sitzung des Schulelternbeirates
     
    An den Sitzungen des Schulelternbeirates nimmt neben den Elternbeiräten die Schulleitung teil. Weitere Lehrer/innen können teilnehmen.
     
    Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus. Vor Entscheidungen der Schulkonferenz ist der Schulelternbeirat anzuhören.
      

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist ein gemeinsames Gremium aus Lehrern und Eltern und wird alle zwei Jahre gewählt. Alle Eltern, die ein Kind an der Schule haben, können sich in die Schulkonferenz wählen lassen. Die Wahl der Elternvertreter sowie deren Stellvertreter erfolgt auf einer Sitzung des Schulelternbeirates.

Die Schulkonferenz berät über wichtige Angelegenheiten der Schule und hat Entscheidungs- und Anhörungsrechte.

 

Entscheidungsrecht besteht nach Hessischem Schulgesetz bei folgenden Themen (auszugsweise):

  • Schulprogramm
  • Schulordnung
  • Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Einrichtung von Schulkiosken
     
    Bei folgenden Themen besteht Anhörungsrecht:
  • Vor Entscheidungen zur Schulorganisation
  • Vor der Namensgebung für die Schule
  • Vor wichtigen, die Schule betreffenden Entscheidungen des Schulträgers über Schülerbeförderung und Schulwegsicherung
     
  •  
    Kreiselternbeirat
    Alle zwei Jahre werden aus Vertretern der Schulelternbeiräte die Kreis-, bzw. Stadtelternbeiräte gewählt.
     
    Deren Aufgaben und Rechte sind u. a.:
  • Beratung und Unterstützung der Schulelternbeiräte
  • Anhörungsrecht zum Schuentwicklungsplan des Schulträgers
  • Wahl der Deligierten zur Wahl des Landeselternbeirates
     
     
    Landeselternbeirat
    Der Landeselternbeirat besteht aus 18 Mitgliedern und wird von den Deligierten der Kreis-, bzw. Stadtelternbeiräte für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
     
    Der Landeselternbeirat hat u. a. Mitbestimmungsrecht bei
  • allgemeinen Richtlinien zur der Auswahl der Lernmittel
  • der allgemeinen Schulordnung
     
    Noch ein Tipp: Unter www.leb-hessen.de können interessierte Eltern vielfältige Informationen über Mitbestimmung und Mitwirkung in hessischen Schulen nachlesen.
     
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